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Datum: 02.12.2012, 20:07 Uhr
Empfänger: Zur Sache Rheinland-Pfalz
Von der Seite: http://www.swr.de/zur-sache-rheinland-pfalz/-/id=7446566/1j7fdhf/index.html
Absender: Harald Scherer
E-Mail: harsch13@gmail.com
Telefon: 06337-2192
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren!
In den frühen 70iger Jahren hat unser damaliger Ortsvorsteher mit einigen ehrenamtlichen Bürgern in einer Schlucht
der Ortsgemeinde Oberauerbach einen Wanderweg mit etlichen Brücken und Ruheplätze aus der Taufe gehoben.
Leider hat der Orkan “Wipke” 1991 alles zerstört.
2005 haben einige Bürger und meine Wenigkeit, den Wanderweg wieder begehbar gemacht. Die Stadt Zweibrücken
lieferte mehrere Tonnen Befestigungsmaterial und Betonrohre um die nassen Stellen begehbar zumachen.
2010/11 erhielt der Wanderweg in einer Ortsbeiratssitzung die Bezeichnung “Dollen-Henrich-Weg”.
Des weiteren ist zu bemerken, dass dieser Weg im Rahmen einer Sonderbeilage des Pfälzischen Merkur (Lokale Zeitung)veröffentlicht wurde und auch im Wanderwegenetz der Stadt Zweibrücken kartiert worden ist.
Am 13. 11. 2012 erhielt ich nun folgendes Schreiben der Stadt Zweibrücken. Stadtverwaltung, Postfach 1853,66468 Zweibrücken
Einschreiben mit Rückschein
Herrn
Harald Scherer
Reitweg 3
66482 Zweibrücken
Stadt ZWEIBRÜCKEN
Stadtverwaltung
Kämmerei
Herzoqstr, 3
66482 Zweibrücken
Auskunft erteilt Frau Krug
Zimmer 250
Telefon 06332/871-208
Fax 06332/871-216
E-Mail andrea.krug@zweibruecken.de
Datum und Zeichen Ihres Schreibens Unser Zeichen
Datum
illegal errichtete bauliche Anlagen auf dem städtische Grundstück Flst.Nr.
829 Gemarkung Oberauerbach . •
Sehr geehrter Herr Scherer,
mit Schreiben vom 23.05. und 04.06.2012 haben wir Sie darum gebeten, die von Ihnen
errichteten baulichen Anlagen und Pfade auf dem o. g. städtischen Waldgrundstück zu
beseitigen und den ursprünglichen Zustand des Grundstücks wieder herzustellen. Dies ist
bis heute nicht geschehen.
Die Angelegenheit wurde durch das Rechtsamt und den Stadtvorstand der Stadt
Zweibrücken nochmals geprüft. Dabei wurde am 05.11.2012 der Beschluss gefasst,
dass alle illegal errichteten baulichen Anlagen zu entfernen sind.
Wegen erheblicher Verletzungsgefahr ist umgehend die Schaukel, die Holzbrücke mit
Geländer an der Schlucht und die Sitzgruppe zu entfernen. Hierzu geben wir Ihnen bis
zum 2. Dezember Gelegenheit.
Bis zum 31.12.2012 sind alle anderen von Ihnen errichteten baulichen Anlagen,
Markierungen sowie Abgrabungen und Bodenbefestigungen, insbesondere
Sitzbänke,
Stufen, Treppen mit den jeweiligen Befestigungen,
Schilder, Tafeln,
Markierungen an den Bäumen,
Brücken,
Geländer,
Pfade,
zwei quer liegende Baumstämme mit Eisenbefestigungen,
sonstige Aufbauten,
zu beseitigen.
Widerspruch wurde fristgerecht gestellt.
Ist das nicht reine Willkür der Stadt Zweibrücken?
Ihre Hilfe ist dringend erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Scherer
Eine Stimme aus der Nachbargemeinde Großbundenbach:
Hallo Herr Scherer,
das Schreiben der Stadtkämmerei hat auch mich beim Lesen getroffen. Wie kann man die ehrenamtliche Arbeit eines Bürgers so missachten. Sie haben einen der attraktivsten Wege im Umkreis hergerichtet, der meines Erachtens Premiumqualität hat. Für diesen Weg habe ich immer geworben, eben weil er so schön ist.
Es wundert mich, dass der Weg zurückgebaut werden soll, da er ja Teil des Oberauerbacher Wanderwegenetzes ist.
Ich wünsche nicht nur Ihnen, sondern auch mir und allen anderen Wanderern, dass dieser Weg erhalten bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Rapp,
Vorsitzende der Erlebniswanderführer Pfälzer Mühlenland
Gesendet: Montag, 19. November 2012 um 12:58 Uhr
Auf meiner Hompage können Sie sich einige Bilder ansehen.
http://www.harald-scherer.de gehen Sie in die Galerie “Wandern in Oberauerbach”