Widerspruch zum Schreiben der Stadtverwaltung Zweibrücken

19.11.2012
Harald Scherer
Reitweg
66482 Zweibrücken
Stadtverwaltung Zweibrücken
Postfach 1853
66468 Zweibrücken
Kämmerei

Betreff: Ihr Zeichen 20.3.1.1 vom 12.11.2012
Widerspruch
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit oben genannten Schreiben fordern Sie mich zum Rückbau des Wanderweges auf dem Grundstück Flst. Nr. 829, Gemarkung Oberauerbach unter Nennung von zeitlichen Fristen auf.
Ich möchte Sie zunächst darauf hinweisen, dass die von Ihnen genannten Anlagen in Zusammenarbeit mit der SPD Ortsbeiratsfraktion Oberauerbach entstanden sind.
Weiter stelle ich fest, dass Ihre Verweise auf Anschreiben Ihrerseits vom 23.05. und 04.06. 2012 nicht zielführend sind. Nach Recherche meinerseits fand mit Datum vom 11.07.2012 , mitunter aus diesem Anlass, eine Besprechung mit dem Kultur-und Verkehrsamt statt. Dort wurde unter anderem auch die Thematik Dollen-Henrich –Weg erläutert mit dem Ergebnis den Weg, der touristisch und historisch attraktiv ist, beizubehalten.
Genaueres können Sie sicher dem Besprechungsprotokoll vom 11.07.2012 entnehmen.
Des weiteren ist zu bemerken, dass dieser Weg im Rahmen einer Sonderbeilage des Pfälzischen Merkur veröffentlicht wurde und auch im Wanderwegenetz der Stadt Zweibrücken kartiert worden ist.
Die im Besprechungsprotokoll vom 11.07.2012 aufgeführten Schritte, die zur Heraufstufung in die Kategorie Hauptweg 71 sind bis dato, seitens der Verwaltung nicht initiiert worden.
Hier bin ich jederzeit zur Zusammenarbeit bereit.
Zur Vervollständigung möchte ich auch daran erinnern, dass seitens des Ortsbeirates Oberauerbach ein einstimmiger Beschluss vorliegt den Wanderweg zum Dollen Brunnen zu erhalten. Dort wurde dann auch die Namensgebung Dollen-Henrich-Weg auf den Weg gebracht.
Eine Wanderwegs Patenschaft besteht.
Offen lassen möchte ich auch die Frage, wie man und warum man einen seit mehreren Jahrzehnten bestehenden „Pfad“ rückbauen soll.
Ich kann mit diesem Schreiben nur meine Verwunderung ausdrücken und widerspreche ausdrücklich aus genannten Gründen Ihrem Bescheid vom 12.11.2012.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Scherer

Behördenwillkür